Verwaltungsrecht · Öffentliche und freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe

Öffentliche und freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe

Die Vielfalt von öffentlichen und freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe hat das Ziel, ein möglichst breit gefächertes Betreuungsangebot zu vermitteln.

Rechtlich ist dieses Nebeneinander von einem komplexen Ineinandergreifen der Regelungen des SGB VIII, seiner länderbezogenen Anwendungsgesetze, der landesrechtlichen Konkretisierungen wie etwa dem Niedersächsischen Kindertagesstättengesetz (NKiTaG), der Förderrichtlinien der Länder und Kommunen sowie der konkreten Betreiberverträge geprägt.

Leerer Gruppenraum einer Jugendhilfeeinrichtung mit Kinderstühlen und Spieleregal
Leistungen

Womit wir Sie begleiten.

Dabei kommt es gerade im Spannungsfeld zwischen der Verpflichtung auf besondere Qualitätsstandards einerseits und haushaltsrechtlichen Begrenzungen bei Land und Kommunen andererseits immer wieder zu rechtlichen Auseinandersetzungen. Wir unterstützen die öffentlichen und freien Träger in sämtlichen Bereichen, etwa bei der Durchsetzung ihrer gesetzlichen Förderansprüche oder bei der Geltendmachung besonderer Regelungen aus den Betreiberverträgen für einzelne Kindertagesstätten.

Auch beraten wir die Träger – außergerichtlich und gerichtlich –, wenn es zu Auseinandersetzungen über konkrete Maßnahmen wie zum Beispiel einer Schulbegleitung oder über die Zuweisung von Plätzen in Kindertagesstätten kommt.