Verwaltungsrecht · Studentenwerke

Studentenwerke

Studentenwerke sind regelmäßig als Anstalten des öffentlichen Rechts konzipiert. In der Regel enthalten die Hochschulgesetze der Länder entsprechende Vorgaben. Studentenwerke verfügen über Satzungsautonomie.

Leere Mensa mit langen Holztischen und Ausgabetheke
Leistungen

Womit wir Sie begleiten.

Wir sind im Zusammenhang mit diesen Satzungen rechtsberatend tätig und unterstützen auch im Rahmen von öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten, in denen es beispielsweise um Fragen im Zusammenhang mit Beiträgen und Gebühren geht.