Medizinrecht · Krankenfahrdienste

Krankenfahrdienste

Krankenfahrdienste führen auf der Grundlage von Genehmigungen nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) täglich deutschlandweit unzählige Tragliegen-, Tragestuhl- und Rollfahrten durch, die sich außerhalb des Rettungsdienstes bewegen. All diese Fahrten sind im deutschen Gesundheitssystem unverzichtbar.

Blick durch die geöffneten Hecktüren in den leeren Innenraum eines Krankentransportwagens
Leistungen

Womit wir Sie begleiten.

Im Verhältnis zu den Krankenkassen sehen sich die Krankenfahrdienste immer wieder mit Vergütungsvereinbarungen konfrontiert, die eine wirtschaftliche Betriebsführung ausschließen. Anders als in anderen Leistungserbringerbereichen gibt es kein Schiedsverfahren, das eine Streitschlichtung ermöglichen könnte. Wir unterstützen die Krankenfahrdienste schon in den Vergütungsverhandlungen bei der Durchsetzung ihres Anspruchs auf eine leistungsgerechte Vergütung.

Darüber hinaus beraten wir die Krankenfahrdienste bei Fragestellungen rund um ihre Genehmigungen und im gewerblichen Rechtsschutz bei der Verfolgung und Abwehr von Abmahnungen.