Medizinrecht · Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen

Vorsorge- und Rehabilitations­einrichtungen

Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen unter den im SGB V geregelten Voraussetzungen.

Fitnessraum mit Hanteln und Ball
Leistungen

Womit wir Sie begleiten.

Zugang zur Erbringung von Vorsorge- und Rehabilitationssachleistungen bei GKV-Versicherten haben nur solche Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, die über einen Versorgungsvertrag mit den Verbänden der Krankenkassen verfügen. Darüber hinaus ist jeweils auf regionaler Ebene eine Vergütungsvereinbarung zu schließen.

Wir vertreten Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowohl auf der Ebene des Zugangs zum Versorgungsvertrag, bei Streitigkeiten aus dem Versorgungs- oder Vergütungsvertrag und bei Kündigungen oder Sanktionen aus diesen Verträgen. Darüber hinaus unterstützen wir unsere Mandanten bei Vergütungsverhandlungen.